Rechtsprechung
LAG Hamburg, 08.11.1994 - 3 Sa 37/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahmeverzug; Rechtsprechungsgrundsätze ; Angebot der Arbeitskraft; Unwirksame Kündigung; Aufforderung zur Arbeit; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Fortbestand des Arbeitsverhältnisses; Befristete Arbeitsunfähigkeit; Verlassen des Arbeitsplatzes; ...
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 26.01.1994 - 6 Ca 347/93
- LAG Hamburg, 08.11.1994 - 3 Sa 37/94
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 362/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Hamburg, 08.11.1994 - 3 Sa 37/94
Die Grundsätze der Rechtsprechung des BAG, nach der der Arbeitgeber nach § 296 BGB in Annahmeverzug gerät, ohne daß es eines Angebotes der Arbeitskraft durch den Arbeitnehmer bedarf, wenn er nach einer unwirksamen Kündigung nicht von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordert (BAG, 21.01.1993, 2 AZR 309/92 EzA § 615 BGB Nr. 78; 24.11.1994, 2 AZR 179/94 , BB 1995, 624-625), sind entsprechend auf den Fall zu übertragen, daß ein Arbeitgeber zwar nicht unwirksam gekündigt hat, aber während einer (mehrfach) befristeten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - zu Unrecht - gegenüber diesem zum Ausdruck bringt, daß das Arbeitsverhältnis seiner Auffassung nach beendet ist, und hieran auch festhält, nachdem der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht hat. - BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Hamburg, 08.11.1994 - 3 Sa 37/94
Die Grundsätze der Rechtsprechung des BAG, nach der der Arbeitgeber nach § 296 BGB in Annahmeverzug gerät, ohne daß es eines Angebotes der Arbeitskraft durch den Arbeitnehmer bedarf, wenn er nach einer unwirksamen Kündigung nicht von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordert (BAG, 21.01.1993, 2 AZR 309/92 EzA § 615 BGB Nr. 78; 24.11.1994, 2 AZR 179/94 , BB 1995, 624-625), sind entsprechend auf den Fall zu übertragen, daß ein Arbeitgeber zwar nicht unwirksam gekündigt hat, aber während einer (mehrfach) befristeten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - zu Unrecht - gegenüber diesem zum Ausdruck bringt, daß das Arbeitsverhältnis seiner Auffassung nach beendet ist, und hieran auch festhält, nachdem der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht hat.
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 362/95
Klage einer Hausangestellten auf Auszahlung des Arbeitslohnes nach unwirksamer …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. November 1994 - 3 Sa 37/94 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.